COVID-19-Verordnung: Novelle bringt weitere Lockerungen für Sport
Unter Einhaltung der aktuell gültigen Verordnung der Bundesregierung, die mit 01.07.2021 in Kraft tritt, ist das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
· Keine Abstandsregelung
· Keine Maske indoor (zumindest sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
· Keine Auflagen bei Zusammenkünften bis 100 TeilnehmerInnen
· Nicht öffentliche Sportstätten brauchen aber weiterhin ein Präventionskonzept und Covid19-Beauftragten.