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Aktuelle Fragen zur Sportausübung

Aktuelle Fragen zur Sportausübung

- Unter welchen Bedingungen darf Sport ausgeübt werden?

- Muss während der Sportausübung ein Abstand eingehalten?

Unter welchen Bedingungen darf Sport ausgeübt werden?

Aktuell darf Sport nur

  • alleine (jederzeit),
  • mit Personen aus dem gleichen Haushalt (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden LebenspartnerIn (jederzeit, ohne Abstand),
  • mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister – jederzeit, ohne Abstand),
  • mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird (jederzeit, ohne Abstand),
  • oder mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, insgesamt höchstens jedoch sechs Minderjähriger (nur zwischen 6 und 20 Uhr, mit zwei Meter Abstand)
  • betrieben werden.

Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden. Auf Outdoor-Sportstätten müssen pro Person 20m2 zur Verfügung stehen. Indoor-Sportstätten müssen geschlossen bleiben.
Auf Sportstätten ist generell eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen davon ist die Sportausübung.

 

Muss während der Sportausübung ein Abstand eingehalten werden?

Zu Personen aus dem gleichen Haushalt, zu LebenspartnerInnen, zu einzelnen Angehörigen und einzelnen wichtigen Bezugspersonen muss kein Abstand gehalten werden.

Bei Zusammenkünften mit maximal vier Personen, wobei diese nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen dürfen, zuzüglich deren minderjähriger Kinder oder Minderjähriger müssen zwei Meter Abstand gehalten werden.

08.02.2021, 16:18 Uhr

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