Die Datenschutzgrundverordnung und das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 verschärfen die Regelungen (unter welchen Bedingungen werlche Daten für welchen Zweck erhoben und verarbeitet werden dürfen) und verpflichten die Verantwortlichen (jene Person/Organisation, die Daten erhebt/verarbeitet) auch zu transparenterer und nachvollziehbarerer Dokumentation der erhobenen Daten. Die Datenschutzgrundverordnung und das Datenschutz-Anpassungsgesetz treffen auch Sportvereine und -verbände in vollem Ausmaß.
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Mit 2023 wurden die Tages- und Monatssätze der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung von maximal 60 auf 120 Euro bzw. maximal 540 auf 720 Euro erhöht. Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband eingeführt.
Die Meldung muss im Folgejahr bis spätestens Ende Februar erfolgen.
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Die drei Sport-Dachverbände ASKÖ, SPORTUNION und ASVÖ haben in Verhandlungen mit der AKM, der staatlich genehmigten Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger, eine neue Vereinbarung zur Nutzung von Musik im Trainingsbetrieb ihrer Mitgliedsvereine erreicht. Damit haben die Mitgliedsvereine eine erhöhte Rechtssicherheit.
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Es gibt die Möglichkeit, verdiente Funktionär:innen und Mitgliedsvereine durch die Salzburger Landesregierung und durch die ASKÖ zu ehren.
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Tolle neue ASKÖ-Versicherungspakete für unsere Vereine und Einzelmitglieder:
Die ASKÖ Bundesorganisation und ihr Versicherungspartner, die Wiener Städtische Versicherungs AG, bietet den Mitgliedsvereinen und den Einzelpersonen in den Mitgliedsvereinen tolle neue Versicherungspakete zu günstigen Konditionen an.
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Die Ehrenamtsversicherung des Landes schützt Ehrenamtliche bei ihrem freiwilligen Engagement für die Gesellschaft und stellt sicher, dass ihnen kein Nachteil entsteht, wenn sie selbst im Rahmen der Tätigkeit über keinen Versicherungsschutz verfügen.
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Im Rahmen ihres Maßnahmenpakets zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Die Unterstützungsmaßnahme richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die nicht unternehmerisch tätig sind und daher beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt waren. Der EKZ-NPO ist dabei so konzipiert, dass die deutlich höheren Energiekosten abgefedert werden, Energiesparanreize aber erhalten bleiben.
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Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport fördert gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen mit 15 Mio. Euro.Ziel dieser Förderung ist es, die außergewöhnliche Kostenbelastung durch Zuschüsse als zeitlich begrenzte Überbrückungsmaßnahme abzufedern.
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Viele Sportfunktionäre blicken wegen der hohen Inflation und Energiekostenexplosion in eine ungewisse Zukunft. Die derzeitige Energie- und Teuerungskrise trifft auch viele Sportvereine. Mit dem neuen Energiepaket gibt es eine zusätzliche Förderung, die die erhöhten Energiepreise abfangen soll und auch die Eigenverantwortung der Sportvereine fördert. Es werden auch Maßnahmen der Energieeinsparungen und der alternativen Energiegewinnung unterstützt. Die ASKÖ wird Vereine mit erhöhten Kosten auf Grund der Energiepreise haben, unterstützen. Auch wird die Umrüstung auf erneuerbare Energiegewinnung mit bis zu € 5.000,- gefördert.
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Vereinsinitiative: Sportverein PLUS baut aus und auf. Dachverband ASKÖ unterstützt neue Vereinsgründungen und Erweiterungen des Sportangebotes.
Neue oder bestehende ASKÖ Sportvereine die weitere, neue Sport- und Fit-Angebote in ihr Programm aufnehmen, können im Sinne einer Anschubfinanzierung unterstützt werden, um Sport in seiner Vielfalt und damit eine breitere Basis aufzubauen. Ziel: ASKÖ - Sportvereine mit mehreren „Standbeinen“.
Im Rahmen der ASKÖ - Vereinsinitiative Sportverein Plus überweist der Landesverband die Förderung an den Verein z.B. Kosten für Trainer:innen, Sportmaterialien sowie Hallenmieten.
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Die ASKÖ Salzburg bietet jährlich unterschiedliche Förderungsschwerpunkte und Vereinsförderungen an. Diese richten sich unter anderem nach dem Bundessportförderungsgesetz und können im Downloadcenter im Bereich Vereinsservice und Förderungen heruntergeladen werden.
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Eine Mitgliedschaft bei der ASKÖ-Salzburg bietet für den Sportverein eine Vielzahl an Vorteilen. Neben umfangreichen Beratungsmöglichkeiten bietet die ASKÖ-Mitgliedschaft auch die Möglichkeiten unterschiedlicher Förderungen und Unterstützungen, ein umfangreiches Aus- und Fortbildungsangebot sowie attraktive Versicherungsleistungen.
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Auch dieses Jahr fördern wir wieder Sommersportprogramme unserer Mitgliedsvereine.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Länge der Aktivitäten:
ganztägige Sommersportwochen fördern wir mit bis zu € 600,- pro Woche,
halbtägige Sommersportwochen mit bis zu € 300,- pro Woche.
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Das EU-Förderprogramm für Bildung, Jugend und Sport (2021-2027).
Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2021 das neue Erasmus+ Programm 2021-2027 lanciert. Neben den allgemeinen Prioritäten des Erasmus+ Programms 2021–2027 (Inklusion und Diversität; digitaler Wandel, Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels sowie Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement) sind sind auch noch Themen für den Sportbereich prioritär. Dadurch können verschiedene Aktionen im Sportbereich gefördert werden.
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Du bist in einem ASKÖ Verein tätig und überlegst eine Instruktor:innen- (keine Fit-Instruktor:innen) oder Trainer:innen Ausbildung zu absolvieren? Dann haben wir gute Nachrichten für dich! Staatliche Ausbildungen an den Bundessportakademien (BSPA) in Graz, Innsbruck, Linz und Wien in einer von der ASKÖ angebotenen Sportart oder eine gleichwertige Ausbildung im Trainer:innenbereich (wird individuell geprüft) werden von der ASKÖ finanziell gefördert, da für uns qualitativ gut ausgebildete Trainer:innen oberste Priorität besitzen.
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