Aus diesem Grund erhalten Absolvent:innen einer Instruktor:innen-Ausbildung einmalig max. 300 € und Absolvent:innen einer Trainer:innen-Ausbildung sogar einmalig bis zu 450 € für ihre Weiterbildung, sofern abrechenbare Belege vorhanden sind.
Alles was du dafür tun musst, ist nach positiver Absolvierung deiner Ausbildung dich bei deinem jeweiligen ASKÖ Landesverband mit folgenden Informationen zu melden.
- Angaben über deine Person (Name, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer)
- Positives Abschlusszeugnis (Kopie von beiden Seiten!)
- Bestätigung des Vereins, dass du zum Zeitpunkt der Ausbildung in einem ASKÖ-Verein tätig warst bzw. aktuell noch tätig bist.
- Gefördert werden ausschließlich Aufenthaltskosten (Hotelrechnungen) und Ausbildungskosten (Kursgebühren, Kursunterlagen, usw.), die wir im Original und inklusive durchgehendem Zahlungsfluss (Richtlinien der Bundes-Sportförderung) benötigen.
Ausnahmesportart Fußball:
Da die Ausbildungen im Fußball anders strukturiert sind als in vielen anderen Sportarten, gilt hier eine spezielle Regelung:
Die A- und B-Lizenz können im Rahmen der ASKÖ Förderung für Instruktor:innen- und Trainer:innenausbildung gefördert werden.
Die C-Lizenz (Jugendtrainer:in) sowie die D-Lizenz (Kindertrainer:in) sind über diese Förderung nicht förderbar.
Solltest du noch Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, kannst du dich jederzeit an deinen ASKÖ Landesverband bzw. direkt an die Sportabteilung der ASKÖ Bundesorganisation wenden: sport@askoe.at








