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Auszeichnungen des Landes Salzburg

Zur Würdigung besonderer Verdienste und Leistungen auf dem Gebiet des Sportwesens wurden vom Land Salzburg folgende Auszeichnungen geschaffen.

 

Salzburger Sport-Ehrenzeichen

Das Salzburger Sport-Ehrenzeichen kann an Personen verliehen werden, die sich durch besondere Leistungen auf sportorganisatorischem Gebiet oder um die Förderung oder Entwicklung des Sportwesens im Land Salzburg besondere Verdienste erworben haben. Welche Stufe der Auszeichnung verliehen wird, richtet sich nach dem Grade der Verdienste, die sich der zu Beleihende auf dem Gebiet des Salzburger Sportwesens erworben hat.

Sport-Ehrenzeichen Silber

8 Jahre Mitglied des Landessportrates oder Präsidiumsmitglied eines Dach- oder Fachverbandes
10 Jahre Funktionär:in eines Dach- oder Fachverbandes oder Vereinsobmann/Vereinsobfrau
20 Jahre verdienstvoller Vereinsfunktion

Sport-Ehrenzeichen Gold

10 Jahre Mitglied des Landessportrates oder Präsidiumsmitglied eines Dach- oder Fachverbandes
15 Jahre Funktionär:in eines Dach- oder Fachverbandes oder Vereinsobmann/Vereinsobfrau
25 Jahre verdienstvoller Vereinsfunktion

Antragsteller: Dachverbände, Fachverbände, LSO.

 

Ehrenlorbeer

 

Ehrenlorbeer Bronze

Salzburger Sportler:innen, die in mindestens zwei verschiedenen Kalenderjahren einen österreichischen Staatsmeistertitel errungen haben.

Ehrenlorbeer Silber

Salzburger Sportler:innen, die bei Europameisterschaften erste bis dritte Ränge erreicht
oder bei den Junioren-Weltmeisterschaften den ersten oder zweiten Rang erreicht
oder in mindestens vier verschiedenen Kalenderjahren einen österreichischen Staatsmeistertitel errungen haben.

Ehrenlorbeer Gold

Salzburger Sportler:innen, die bei Olympischen oder Paralympischen Spielen oder bei Weltmeisterschaften erste bis dritte Ränge
oder bei Europameisterschaften schon zweimal einen der ersten drei Ränge erreicht haben.

Der Ehrenlorbeer des Salzburger Sports in Gold, Silber und Bronze kann für sonstige internationale herausragende sportliche Leistungen verliehen werden. Diese Leistungen können auch im Bereich der Alpinistik und im Behindertensport erbracht werden.

Bei Wiederholungen einer für den Ehrenlorbeer des Salzburger Sports in Gold, Silber oder Bronze erforderlichen Leistung, wird die jeweilige Auszeichnung mit einer Zahl, welche die Anzahl des Erbringens der erforderlichen Leistungen ausdrückt, verliehen, sofern hierdurch nicht die nächst höhere Stufe errungen wurde.

Als Erreichung erster bis dritter Ränge bei Weltmeisterschaften und Europameisterschaften sind nur Erfolge in der allgemeinen Klasse und nur in olympischen oder paralympischen, von der Vereinigung der Internationalen Sportfachverbände anerkannten, Disziplinen anzusehen. Als Erringung eines österreichischen Staatsmeistertitels gelten nur Titel in einer Disziplin, die in der offiziellen Staatsmeisterschaftsliste der Österreichischen Bundessportorganisation aufscheint, sowie die offiziellen österreichischen Meistertitel im Motorsport.

Als Salzburger Sportler:innen im Sinne dieses Gesetzes sind Personen anzusehen, die bei der Landesmeisterschaft des entsprechenden Salzburger Sportfachverbandes bzw. der entsprechenden Sportfachvertretung startberechtigt sind. Dies gilt sinngemäß auch für Salzburger Mannschaften.

 

Abzeichen für Landesmeister:innen

Für die Verleihung des Abzeichens für Landesmeister:innen kommen nur Salzburger Sportler:innen in Betracht, die in von der Landessportorganisation als Landesmeisterschaften anerkannten sportlichen Wettbewerben den Sieg errungen haben, wenn wenigstens vier Teilnehmer:innen von zwei verschiedenen Sportvereinen oder unter der Voraussetzung der Erbringung ausgezeichneter sportlicher Leistungen auch aus einem Sportverein an der Konkurrenz teilgenommen haben. Das Abzeichen wird nur an Sieger:innen in der allgemeinen Klasse verliehen. Wird die Landesmeisterschaft unter gleichen Bedingungen für verschiedene Altersklassen durchgeführt, so gilt jene:r Sportler:in als Landesmeister:in, der/die die beste Leistung erzielt hat. Einen Sieg bei einer Landesmeisterschaft gleichgestellt kann auch eine Leistung als bestplatzierte:r Salzburger Sportler:in oder als bestplatzierte Salzburger Mannschaft werden, wenn diese Leistung in sportlichen Wettbewerben außerhalb des Landes Salzburg oder in gemeinsamen Wettbewerben mit anderen Bundesländern oder in der Österreichischen Staatsmeisterschaft erbracht wurde und der betreffende Wettbewerb mangels der erforderlichen Konkurrenz in einer Sportart im Land Salzburg von der Landessportorganisation den Landesmeisterschaften gleichgestellt wird.

Abzeichen Bronze

Erstmaliger und zweiter Sieg bei Landesmeisterschaften

Abzeichen Silber

Dritter und vierter Sieg bei Landesmeisterschaften

Abzeichen Gold

Fünfter und jeder weitere Sieg bei Landesmeisterschaften

Für jedes Kalenderjahr kann dabei höchstens ein Sieg in einer Sportart angerechnet werden.

Das Abzeichen für Landesmeister:innen kann auch an Angehörige einer Salzburger Mannschaft, die den Sieg bei einer Landesmeisterschaft errungen hat, verliehen werden, wenn wenigstens vier Mannschaften von mindestens zwei Sportvereinen den Bewerb beendet haben. Die bei einer Einzelmeisterschaft erzielten Leistungen können jedoch nicht für die Ermittlung des Mannschaftsmeisters, der Mannschaftsmeisterin, herangezogen werden. Der oder die zu Beleihende muss an mehr als der Hälfte der Mannschaftskämpfe teilgenommen haben oder, wenn er an dieser Teilnahme unverschuldeter, erheblicher Verletzung oder sonst aus wichtigen, vom sportlichen Gesichtspunkt anerkennenswerten Gründen verhindert war, sich nach dem Gutachten der Landessportorganisation in der betreffenden Meisterschaftsperiode besonders bewährt haben.

 

Salzburger Sportehrenbuch

Eintragung in das Salzburger Sportehrenbuch als LSO-Auszeichnung zur Würdigung und Anerkennung der Tätigkeit von Sportfunktionär:innen unter folgenden Voraussetzungen:

  • 5 Jahre Mitglied des Landessportrates oder Präsidiumsmitglied eines Dach- oder Fachverbandes oder
  • 8 Jahre Funktionär:in eines Dach- oder Fachverbandes oder Vereinsobmann/-obfrau oder
  • 15 Jahre verdienstvolle Vereinsfunktion

Antragsteller: Dachverbände, Fachverbände, LSO

Nähere Infos bei der LSO Salzburg unter 8042 / 2524.

Die Anträge können per Mail an lso-salzburg@salzburg.gv.at gestellt werden.

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