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ASKÖ-Energie-Zuschuss für Vereine

Viele Sportfunktionäre blicken wegen der hohen Inflation und Energiekostenexplosion in eine ungewisse Zukunft. Die derzeitige Energie- und Teuerungskrise trifft auch viele Sportvereine. Mit dem neuen Energiepaket gibt es eine zusätzliche Förderung, die die erhöhten Energiepreise abfangen soll und auch die Eigenverantwortung der Sportvereine fördert. Es werden auch Maßnahmen der Energieeinsparungen und der alternativen Energiegewinnung unterstützt. Die ASKÖ wird Vereine die erhöhte Kosten auf Grund der Energiepreise haben, unterstützen. Auch wird die Umrüstung auf erneuerbare Energiegewinnung mit bis zu € 5.000,-  gefördert.

Der ASKÖ-Energie-Zuschuss ist ausschließlich über das ASKÖ-Formular „Rahmenrichtlinien für ASKÖ-Energie-Zuschuss“ und „Antragsblatt“ mit „Vereinsmäßiger Unterfertigung“ zu beantragen.

Hier nochmals der Link zum Einstieg in die neue Datenbank: https://askoe.membersvz.at/
Unter der Rubrik Förderung – Anfrage – NEU bitte das Ansuchen bis 31.10.2024 stellen
Die Richtlinien und den Antrag findet ihr auch am Ende als Download.

Darüber hinaus können ab 01. Juli 2024 Umstellungskosten auf erneuerbare Energieträger & LED-Systeme beantragt werden.

Gefördert werden:

  • belegbare Energiepreiserhöhungen in der Zeit von 01.01. - 31.12.2023, in den Bereichen Strom, Heizung, Wasser und Mieterhöhungen/Benutzungsgebühren wegen Energiepreiserhöhungen; insofern die Jahresabrechnung (Gutschrift/Nachzahlung) erst im Jahr 2024 ausgestellt wurde.
  • Kosten für Umstellung auf erneuerbare Energieträger und Umstellung auf LED-Systeme für das Jahr 2024.

die vom betreffenden Verein nicht durch andere Förderungen abgedeckt werden können.

A.) Energiepreiserhöhung: Grundlage für die Vergabe des Zuschusses ist ein Vergleichswert aus dem Vorjahr (Strom- Jahresabrechnung, Mietvorschreibung, etc.) In begründeten Ausnahmefällen, wenn kein Vergleich mit dem Vorjahr möglich ist (Vereinsneugründung, neue Einmietung, etc.), können andere Vergleichsmöglichkeiten herangezogen werden. (z.B. Preis p. kWs und Nachweis des Verbrauchs im Monat, Quartal, etc.)

B.) Teilförderung Erneuerbare Energieträger: (Solarenergie, Erdwärme) hier ist der Kostenvoranschlag für die angesuchte Förderung beizulegen.

Pro Verein steht für das Förderjahr 2024 ein maximaler Zuschussbetrag von € 5.000,- zur Verfügung.


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