Ab 22. Jänner können Anträge für den Förderzeitraum 2022 gestellt werden.
Der EKZ-NPO fördert 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Bereits in Anspruch genommene Förderungen für Energiekosten stellen dabei keinen Ausschlussgrund dar, müssen aber von den förderbaren Kosten abgezogen werden. Die Bundesregierung hat für diese Maßnahme bis zu 140 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Abgewickelt wird der EKZ-NPO von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), der Förderbank des Bundes.
Antragsstellung
Für das Jahr... |
Einreichen möglich ab |
Einreichfrist |
Zuschuss der Energiemehrkosten |
2022 | 22. Jänner 2024 | 30. Juni 2024 | 30% |
2023 | 01. Juli 2024 | 31. Dezember 2024 | 50% |
Die Anträge können elektronisch auf der Plattform www.ekz-npo.at gestellt werden, wo auch weitere Informationen zu finden sind.