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Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Im Rahmen ihres Maßnahmenpakets zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Die Unterstützungsmaßnahme richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die nicht unternehmerisch tätig sind und daher beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt waren. Der EKZ-NPO ist dabei so konzipiert, dass die deutlich höheren Energiekosten abgefedert werden, Energiesparanreize aber erhalten bleiben.

Ab 22. Jänner können Anträge für den Förderzeitraum 2022 gestellt werden.

Der EKZ-NPO fördert 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Bereits in Anspruch genommene Förderungen für Energiekosten stellen dabei keinen Ausschlussgrund dar, müssen aber von den förderbaren Kosten abgezogen werden. Die Bundesregierung hat für diese Maßnahme bis zu 140 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Abgewickelt wird der EKZ-NPO von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), der Förderbank des Bundes.

Antragsstellung

Für das Jahr...

Einreichen möglich ab

Einreichfrist

Zuschuss der Energiemehrkosten

2022 22. Jänner 2024 30. Juni 2024 30%
2023 01. Juli 2024 31. Dezember 2024 50%

Die Anträge können elektronisch auf der Plattform www.ekz-npo.at gestellt werden, wo auch weitere Informationen zu finden sind.

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