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Förderbedingungen für Mitgliedsvereine der ASKÖ Salzburg

Um für eine Förderung durch die ASKÖ Salzburg in Frage zu kommen, müssen Mitgliedsvereine bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Fördervoraussetzungen

Bei dem ansuchenden Verein muss es sich um einen aktiven Mitgliedsverein der ASKÖ Salzburg handeln.

  • Mitgliederzahlen:
    Müssen auf dem aktuellen Stand sein (jährliche Bestandsmeldung).
  • Mitgliedsbeitrag:
    Förderansuchen sind ausschließlich nach erfolgter Bezahlung des Mitgliedsbetrags möglich.
  • Zeitpunkt:
    Förderungen können nur für Maßnahmen im jeweiligen Kalenderjahr beantragt und abgerechnet werden.

    Ablauf des Förderansuchens

    1. Einreichung des Ansuchens:
      Förderansuchen müssen vor der geplanten Investition bzw. bis spätetens 30. September (ausgenommen Jugendförderung bis spätestens 31. März) online über die Vereinsdatenbank der ASKÖ Salzburg eingereicht werden.
    2. Entscheidung der Förderung:
      Die Förderzusage/-absage erfolgt durch einen Eintrag in der Vereinsdatenbank, wodurch jederzeit Transparenz über den aktuellen Status gewährleistet ist. Zusätzlich wird ein offizieller Förderbrief postalisch zugestellt. Erst mit Erhalt der Förderzusage ist diese verbindlich. (sofern die Abrechnungskriterien eingehalten werden!)
    3. Abrechnungskriterien:
      Unter folgenden Voraussetzungen kann eine zugesagte Förderung abgerechnet werden:

    Förderrichtlinien und Abrechnungskriterien

    Wichtiger Hinweis zur allgemeinen Förderpraxis

    Gemäß den Förderrichtlinien (BSG) erfolgt eine Auszahlung von Fördermitteln erst nach Vorlage und Prüfung der relevanten Belegnachweise. Bitte beachtet, dass eine Vorabüberweisung nicht möglich ist, auch wenn eine Förderzusage erteilt wurde (d.h. der Verein muss seine Zahlungen im Vorfeld selbst tätigen).
    Erst nachdem uns die entsprechenden Nachweise vorliegen (Rechnung im Original und Zahlungsbestätigung), kann die zugesagte Fördersumme ausbezahlt werden.

    Dabei gilt: Die zugesagte Fördersumme wird nur in Höhe der belegten Ausgaben ausgezahlt. Das bedeutet: wenn eine Förderzusage von z. B. 500.- Euro bewilligt wurde, der Verein aber nur Abrechnungsbelege über 400.- Euro vorlegt, können auch nur 400.- Euro ausbezahlt werden. Liegen Belege für 700 .-Euro vor, bleibt es aber bei der maximal zugesagten Fördersumme von 500.- Euro.

    Unsere Förderungen

    ASKÖ-Energie-Zuschuss für Vereine

    Viele Sportfunktionäre blicken wegen der hohen Inflation und Energiekostenexplosion in eine ungewisse Zukunft. Die derzeitige Energie- und Teuerungskrise trifft auch viele Sportvereine. Mit dem neuen Energiepaket gibt es eine zusätzliche Förderung, die die erhöhten Energiepreise abfangen soll und auch die Eigenverantwortung der Sportvereine fördert. Es werden auch Maßnahmen der Energieeinsparungen und der alternativen Energiegewinnung unterstützt. Die ASKÖ wird Vereine die erhöhte Kosten auf Grund der Energiepreise haben, unterstützen. Auch wird die Umrüstung auf erneuerbare Energiegewinnung mit bis zu € 5.000,-  gefördert.

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    Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

    Im Rahmen ihres Maßnahmenpakets zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors hat die Bundesregierung einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Die Unterstützungsmaßnahme richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die nicht unternehmerisch tätig sind und daher beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt waren. Der EKZ-NPO ist dabei so konzipiert, dass die deutlich höheren Energiekosten abgefedert werden, Energiesparanreize aber erhalten bleiben.

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    Sportverein PLUS

    Holt euch jetzt eure 500 € Vereinsförderung für Sport- & Fitangebote!

    Vereinsinitiative: Sportverein PLUS baut aus und auf. Die ASKÖ unterstützt neue Vereinsgründungen und Erweiterungen des Sportangebotes.
    Neue oder bestehende ASKÖ Sportvereine die weitere, neue Sport- und Fit-Angebote in ihr Programm aufnehmen, können sich dafür eine Förderung von € 500.- abholen, um Sport in seiner Vielfalt und damit eine breitere Basis aufzubauen. Das Ziel: ASKÖ - Sportvereine mit mehreren „Standbeinen“.

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    ASKÖ Förderung für Instruktor:innen- und Trainer:innenausbildungen

    Du bist in einem ASKÖ Verein tätig und überlegst eine Instruktor:innen- (keine Fit-Instruktor:innen) oder Trainer:innen Ausbildung zu absolvieren? Dann haben wir gute Nachrichten für dich! Staatliche Ausbildungen an den Bundessportakademien (BSPA) in Graz, Innsbruck, Linz und Wien in einer von der ASKÖ angebotenen Sportart oder eine gleichwertige Ausbildung im Trainer:innenbereich (wird individuell geprüft) werden von der ASKÖ finanziell gefördert, da für uns qualitativ gut ausgebildete Trainer:innen oberste Priorität besitzen.

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    Erasmus +

    Das EU-Förderprogramm für Bildung, Jugend und Sport (2021-2027).

    Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2021 das neue Erasmus+ Programm 2021-2027 lanciert. Neben den allgemeinen Prioritäten des Erasmus+ Programms 2021–2027 (Inklusion und Diversität; digitaler Wandel, Umweltschutz und Bekämpfung des Klimawandels sowie Teilhabe am demokratischen Leben, gemeinsame Werte und bürgerschaftliches Engagement) sind sind auch noch Themen für den Sportbereich prioritär. Dadurch können verschiedene Aktionen im Sportbereich gefördert werden.

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