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Förderbedingungen für Mitgliedsvereine der ASKÖ Salzburg

Fördervoraussetzungen

Um für eine Förderung durch die ASKÖ Salzburg in Frage zu kommen, müssen Mitgliedsvereine bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Bei dem ansuchenden Verein muss es sich um einen aktiven Mitgliedsverein der ASKÖ Salzburg handeln.

  • Mitgliederzahlen:
    Müssen auf dem aktuellen Stand sein (jährliche Bestandsmeldung).
  • Mitgliedsbeitrag:
    Förderansuchen sind ausschließlich nach erfolgter Bezahlung des Mitgliedsbetrags möglich.
  • Zeitpunkt:
    Förderungen können nur für Maßnahmen im jeweiligen Kalenderjahr beantragt und abgerechnet werden.

Ablauf des Förderansuchens

  1. Einreichung des Ansuchens:
    Förderansuchen müssen vor der geplanten Investition bzw. bis spätetens 15. September (ausgenommen Jugendförderung bis spätestens 31. März) online über die Vereinsdatenbank der ASKÖ Salzburg eingereicht werden. Wir empfehlen hierbei jedoch ein frühzeitiges Ansuchen zu Jahresbeginn. 
  2. Entscheidung der Förderung:
    Die Förderzusage/-absage erfolgt durch einen Eintrag in der Vereinsdatenbank, wodurch jederzeit Transparenz über den aktuellen Status gewährleistet ist. Zusätzlich wird ein offizieller Förderbrief postalisch zugestellt. Erst mit Erhalt der Förderzusage ist diese verbindlich. (sofern die Abrechnungskriterien eingehalten werden!)
  3. Abrechnungskriterien:
    Unter folgenden Voraussetzungen kann eine zugesagte Förderung abgerechnet werden:
    Förderrichtlinien und Abrechnungskriterien

Wichtiger Hinweis zur allgemeinen Förderpraxis

Gemäß den Förderrichtlinien (BSG) erfolgt eine Auszahlung von Fördermitteln erst nach Vorlage und Prüfung der relevanten Belegnachweise. Bitte beachtet, dass eine Vorabüberweisung nicht möglich ist, auch wenn eine Förderzusage erteilt wurde (d.h. der Verein muss seine Zahlungen im Vorfeld selbst tätigen).
Erst nachdem uns die entsprechenden Nachweise vorliegen (Rechnung im Original und Zahlungsbestätigung), kann die zugesagte Fördersumme ausbezahlt werden.

Dabei gilt: Die zugesagte Fördersumme wird nur in Höhe der belegten Ausgaben ausgezahlt. Das bedeutet: wenn eine Förderzusage von z. B. 500 € bewilligt wurde, der Verein aber nur Abrechnungsbelege über 400 € vorlegt, können auch nur 400 € ausbezahlt werden. Liegen Belege für 700 € vor, bleibt es aber bei der maximal zugesagten Fördersumme von 500 €.

Unsere Förderungen

Eure Ansprechperson

Inge Wagner
0662 / 87 16 23 - 16
buchhaltung@askoe-salzburg.at

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