Ende des Lockdowns-Sportausübung wieder möglich
Liebe SportfreundInnen,
der von der Bundesregierung verhängte Lockdown endete mit 12.12.2021. Das bedeutet ein Trainingsbetrieb im organisierten Sport ist ab sofort wieder möglich. Trotzdem gelten folgende Verordnungen:
• Nicht-öffentliche Sportstätten (indoor/outdoor) dürfen zur Sportausübung nur mit 2G und zwischen 5-23 Uhr betreten werden.
• In nicht-öffentliche Sportstätten ist beim Betreten von geschlossenen Räumlichkeiten Maskenpflicht. Ausnahmen: bei der Sportausübung und in Feuchträumen. Abstand halten ist bei der Sportausübung nicht nötig.
• Für Personen ohne 2G gilt: Sport nur auf öffentlichen Orten oder öffentlichen Outdoor-Sportstätten und mit 2m Abstand (ausgenommen selber Haushalt)
• Zusammenkünfte/Veranstaltungen mit max. 25 und outdoor mit max. 300 Teilnehmende (ab 51 Teilnehmende: Präventionskonzept, Präventionsbeauftrage/r, Anzeigepflicht; ab 251 Teilnehmende: zusätzlich Bewilligungspflicht)
• Verpflichtung zur Kontaktpersonennachverfolgung (beim Aufenthalt länger als 15 Minuten)
• Für Spitzensportler und deren Betreuer (auch bei Körperkontakt) gilt 3 G-Pflicht
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