Die Tages- und Monatssätze der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung betragen maximal 120 Euro bzw. maximal 720 Euro. Es besteht eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein/Verband.
Die Meldung muss im Folgejahr bis spätestens Ende Februar erfolgen.
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Das ASKÖ Musterstatut stellt eine unverbindliche Hilfestellung für alle Mitgliedsvereine dar.
Das Musterstatut muss nicht 1:1 übernommen werden, sondern bietet viele Vorschläge und Anregungen an, mit denen das Statut auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse des Vereins angepasst werden kann.
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HIer findet ihr alle noch anstehenden und bereits vergangenen ASKÖ- Bundesmeisterschaften und Leistungskurse mit Datum und Veranstaltungsort. Bei den vergangenen Veranstaltungen stehen die Berichte und Ergebnisse zum Download zur Verfügung.
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Die Datenschutzgrundverordnung und das Datenschutz-Anpassungsgesetz treffen auch Sportvereine und -verbände in vollem Ausmaß. Sport Austria hat dafür Arbeitsbehelfe und Unterlagen erarbeitet. Es wird empfohlen, die Materialien in der Reihenfolge 1-10 durchzugehen bzw. abzuarbeiten.
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Die drei Sport-Dachverbände ASKÖ, SPORTUNION und ASVÖ haben in Verhandlungen mit der AKM, der staatlich genehmigten Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger, eine neue Vereinbarung zur Nutzung von Musik im Trainingsbetrieb ihrer Mitgliedsvereine erreicht. Damit haben die Mitgliedsvereine eine erhöhte Rechtssicherheit.
mehr zu AKM - Neuregelung für Sportvereine bei der Abgeltung von Musikrechten
Bei folgenden Unternehmen könnt ihr als Mitgliedsverein der ASKÖ Salzburg von besonderen Angeboten profitieren.
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Hier steht unser ASKÖ Logo zum Download zur Verfügung. Das Logo steht in der Regel rot auf weißem Hintergrund. Sprechen gestalterische oder technische Gründe für eine abweichende Anwendung, so darf das Logo ausschließlich in den folgend dargestellten Varianten eingesetzt werden. Die Wort-Bildmarke wurde speziell definiert und ist nur als fertiger Datensatz zu verwenden. Sie darf nicht nachgesetzt oder verändert werden.
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