Verpflichtende Meldung der PRAE 2025 (ELDA)
Bis spätestens 28. Februar 2026 ist für alle Vereine, die eine Auszahlung mittels PRAE im Jahr 2025 vorgenommen haben, verpflichtend eine Meldung beim Finanzamt einzureichen. Hier findet ihr das PRAE-Schnittstellenformular sowie den Leitfaden zur Online-Einmeldung über ELDA zum Download. Für Vereine ohne digitale Meldemöglichkeit steht alternativ auch das aktuelle BMF-L19 Meldeformular zur Verfügung.
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